Was ist Hypnose?

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Hypnos war in der griechischen Mythologie der Gott des Schlafes.

Hypnose ist ein Verfahren zur Erlangung eines veränderten Bewusstseinszustandes - der hypnotischen Trance.

Hypnotische Trance ist gekennzeichnet durch tiefe Entspannung und die Empfänglichkeit für Suggestionen.

Den Trancezustand im Alltag erleben wir z.B. wenn wir joggen oder ein spannendes Buch lesen - und dabei gleichzeitig unsere Umwelt völlig ausblenden.

Wie wirkt Hypnose?

Im hypnotischen Trancezustand können Sie sich gedanklich aus der aktuellen Behandlungssituation entfernen. Die Wahrnehmung von Schmerz kann vermindert oder sogar völlig ausgeblendet werden. Ihr Körper und Ihre Atmung finden zu tiefer Entspannung.

Wann kann Hypnose helfen?detail 2

Wenn Sie Angst vor einer zahnärztlichen Behandlung haben oder bei Würgereiz, Zähneknirschen, Tinnitus oder chronischen Schmerzen im Kopfbereich.

Wenn eine schmerzfreie Therapie mit anderen Mitteln nicht möglich ist, wie z.B. bei allergischen Reaktionen auf lokale Betäubungsmittel oder mangelnde Anästhesiewirkung.

Hypnose bei Kindern und Jugendlichendetail 3

Die zahnärztliche Hypnose von Kindern und Jugendlichen ist in einigen Aspekten anders als bei Erwachsenen. Kinder und Jugendliche verfügen häufig nicht über die Konzentration, sich auf Entspannung, Versenkung oder innere Ruhe zu besinnen. Hier sind anschaulichere Formen hypnotischer Induktion notwendig. Der behandelnde Arzt findet hier Wege, die Aufmerksamkeit zu fokussieren und in die gewünschte Richtung zu lenken. Auf diese Weise lassen sich Kinder und Jugendliche recht schnell in einen Trancezustand führen – und genau so rasch kommen sie auch zurück.

Was kostet die zahnärztliche Hypnose?

Die zahnärztliche Hypnose ist nicht im Leistungskatalog des öffentlich-rechtlichen Gesundheitswesens aufgeführt. Obwohl es wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die Hypnose eine hoch wirksame Behandlungshilfe darstellt, fehlt aktuell noch die Bereitschaft der gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlungskosten zu übernehmen. Privat Versicherte sollten sich bei der Geschäftsstelle ihrer Versicherung erkundigen, ob die Kosten übernommen werden. Grundsätzlich ist die zahnärztliche Hypnose eine Privatleistung, die mit der Praxis individuell abgerechnet wird.

Das Beratungsgespräch kommt zuerst

Vor jeder Anwendung einer zahnärztlichen Hypnose erhalten Sie ein persönliches und ausführliches Beratungs- und Informationsgespräch.
 
(Quelle auszugsweise: Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose (DGZH) e.V. www.dgzh.de)